Privates Baurecht
Wollen Sie Bauverträge, Bauträgerverträge, Architektenverträge prüfen lassen?
Haben Sie bauliche Mängel und wollen Mängelansprüche geltend machen?
Benötigen Sie Hilfe bei der Beweissicherung von baulichen Mängeln mittels selbstständigen Beweisverfahrens oder Privatgutachtens?
Das private Baurecht ist neben dem öffentlichen Baurecht Bestandteil des Baurechts in Deutschland. Es gehört zum Zivilrecht und regelt die Rechtsverhältnisse der am Bau Beteiligten, insbesondere die Vertragsverhältnisse zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu einer Baumaßnahme. Weiter gehören hierzu u.a. die Rechtsbeziehungen zu Architekten sowie den am Bau beteiligten Fachingenieuren. Es umfasst praktisch die gesamten zivilrechtlichen Vorschriften für die Planung und Errichtung von Bauwerken und die Rechtsbeziehungen der an der Vorbereitung und Durchführung eines Bauwerks Beteiligten.
Die maßgeblichen Vorschriften für das private Baurecht sind im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Hier wurde ab 2018 das Bauvertragsrecht im BGB wesentlich geändert. Von Bedeutung sind die neuen Vorschriften zum Bauvertrag nach BGB sowie zum Verbraucherbauvertrag und der Architekten- und Ingenieurvertrag, der als eigenständiger Vertragstyp in das BGB aufgenommen worden ist. Zum privaten Baurecht zählen weiterhin u.a. die Vorschriften der VOB/A, VOB/B und HOAI.
Im privaten Baurecht (VOB-Vertrag und BGB-Bauvertrag) berät Sie in unserer Kanzlei schwerpunktmäßig Herr Rechtsanwalt Hundt, der zugleich Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist. Auch in diesem Rechtsgebiet gilt, dass klare vertragliche Regelungen spätere Auseinandersetzungen verhindern können.
Wir beraten Sie insofern gerne zu Bauverträgen, Bauträgerverträgen, Projektsteuerungsverträgen, Architektenverträgen etc.
Sollte es dennoch zu Auseinandersetzungen kommen, können Mängelansprüche ggf. über selbstständige Beweisverfahren vor Gericht oder – in Eilfällen – über Privatgutachten dokumentiert und Sanierungsvorschläge erarbeitet werden.
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