Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
Brauchen Sie Hilfe bei der Gründung eines Unternehmens oder wollen Gesellschafter eines Unternehmens werden?
Benötigen Sie juristischen Rat als Gesellschafter einer GmbH oder einer Personengesellschaft bei Kündigung, Ausschluss, Wettbewerbsverbot, Stimmrecht etc.?
Geht es bei Ihnen um Konflikte bei der Stellung oder den Befugnissen eines Geschäftsführers?
Das Handelsgesetzbuch (HGB) befasst sich mit dem Handelsstand der Kaufleute, den Handelsgesellschaften (offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft), den Handelsgeschäften (Handelskauf, Kommissionsgeschäft, Frachtgeschäft, Speditionsgeschäft, Lagergeschäft).
Ferner finden sich dort insbesondere zwingende gesetzliche Regelungen zum Recht der Handelsvertreter, der Handlungsgehilfen und Handelsmakler sowie zur Erteilung und Umfang von Handlungsvollmachten oder einer Prokura.
Wir beraten und vertreten Sie in diesen Bereichen sowohl bei der Vertragsgestaltung zur Begründung, Änderung oder auch Beendigung von Geschäftsbeziehungen bzw. gesellschaftsrechtlichen Verbindungen als auch bei Rechtsstreitigkeiten zu diesen Themen.
Darüber hinaus beraten wir Sie außergerichtlich und gerichtlich zum Recht der GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), der offenen Handelsgesellschaft (OHG), der Kommanditgesellschaft (KG) und auch der BGB-Gesellschaft (GbR).
Sie benötigen rechtlichen Beistand?
Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.